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   LG Stuttgart, 29.04.2010 - 17 O 609/09   

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LG Stuttgart, 29.04.2010 - 17 O 609/09 (https://dejure.org/2010,36431)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 29.04.2010 - 17 O 609/09 (https://dejure.org/2010,36431)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 29. April 2010 - 17 O 609/09 (https://dejure.org/2010,36431)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Schmerzensgeld bei zufälliger Namensverwendung in einem Roman

 
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  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus LG Stuttgart, 29.04.2010 - 17 O 609/09
    Es schützt die Person insbesondere vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen, die nicht von ganz unerheblicher Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung sind ( BVerfG, GRUR 2007, 1085, 1087 - Esra).

    Ausreichend für den Schutz durch das Persönlichkeitsrecht ist die Erkennbarkeit durch einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis ( BVerfG, GRUR 2007, 1085, 1087 - Esra).

    Nicht jedes Erkennen reicht jedoch für einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht aus, sondern erforderlich ist eine für das Persönlichkeitsrecht erhebliche Erkennbarkeit ( BVerfG, GRUR 2007, 1085, 1087 - Esra).

    Das BVerfG verlangt eine hohe Kumulation von Identifizierungsmerkmalen ( BVerfG, GRUR 2007, 1085, 1087 - Esra).

    Ein literarisches Werk, das sich als Roman ausweist, ist zunächst einmal als Fiktion anzusehen, das keinen Faktizitätsanspruch erhebt ( BVerfG, GRUR 2007, 1085, 1088 - Esra).

    Dieser Hinweis allein reicht nicht für die Annahme eines fiktiven Textes aus ( BVerfG, GRUR 2007, 1085, 1089 - Esra).

    Das Grundrecht der Kunstfreiheit als objektive Entscheidung für die Freiheit der Kunst ist auch zu beachten, wenn unter Berufung auf private Rechte künstlerische Werke durch staatliche Gerichte verboten werden sollen ( BVerfG, GRUR 2007, 1085, 1086 - Esra).

    Beide Beklagte können sich als Autor und Verlag auf die Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG berufen, da dieses Grundrecht sowohl die Herstellung des Kunstwerks (Werkbereich) schützt als auch dessen Zugänglichmachung gegenüber der Öffentlichkeit (Wirkbereich - vgl. BVerfG, GRUR 2007, 1085, 1086 - Esra).

    Nach dem BVerfG ist ein literarisches Werk, das sich als Roman ausweist, zunächst einmal als Fiktion anzusehen, das keinen Faktizitätsanspruch erhebt ( BVerfG, GRUR 2007, 1085, 1088 - Roman "Esra").

  • OLG Koblenz, 01.10.2002 - 4 U 621/02

    Verletzung des Namensrechts durch Gebrauch des Namens in einer Fernsehserie

    Auszug aus LG Stuttgart, 29.04.2010 - 17 O 609/09
    Anhand der Umstände des Einzelfalls ist aus Sicht der verständigen, unbefangenen Leser zu prüfen, ob eine hinreichend konkrete Gefahr der Verwechslung der Romanfigur mit dem Kläger besteht oder ob es sich nur um eine zufällige Namensgleichheit handelt (ebenso OLG Hamburg, AfP 1992, 267, 268 f. für einen Plüschhund namens "Hasso von Wedel" sowie OLG Koblenz, NJW 2004, 605 f. für einen italienischen Rechtsanwalt in der Fernsehserie "Derrick").

    Bei zufälliger Namensgleichheit ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht verletzt ( OLG Hamburg, AfP 1992, 267, 268 f.; OLG Koblenz, NJW 2004, 605 f.).

    Auch die obergerichtliche Rechtsprechung fasste bisweilen die Abbildung realer Personen unter Verwendung ihres Namens unter § 12 BGB ( OLG Hamburg, MMR 2004, 413, 414 für ein Fußball-Computerspiel), tendierte aber auch zu einer Einordnung unter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ( OLG Koblenz, NJW 2004, 605 für einen Rechtsanwalt in der Fernsehserie "Derrick").

    Bei zufälliger Namensgleichheit ist auch das Namensrecht nicht verletzt ( OLG Hamburg, AfP 1992, 267, 268 f.; OLG Koblenz, NJW 2004, 605 f.).

  • OLG Hamburg, 01.11.1990 - 3 U 168/90
    Auszug aus LG Stuttgart, 29.04.2010 - 17 O 609/09
    Anhand der Umstände des Einzelfalls ist aus Sicht der verständigen, unbefangenen Leser zu prüfen, ob eine hinreichend konkrete Gefahr der Verwechslung der Romanfigur mit dem Kläger besteht oder ob es sich nur um eine zufällige Namensgleichheit handelt (ebenso OLG Hamburg, AfP 1992, 267, 268 f. für einen Plüschhund namens "Hasso von Wedel" sowie OLG Koblenz, NJW 2004, 605 f. für einen italienischen Rechtsanwalt in der Fernsehserie "Derrick").

    Bei zufälliger Namensgleichheit ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht verletzt ( OLG Hamburg, AfP 1992, 267, 268 f.; OLG Koblenz, NJW 2004, 605 f.).

    Bei zufälliger Namensgleichheit ist auch das Namensrecht nicht verletzt ( OLG Hamburg, AfP 1992, 267, 268 f.; OLG Koblenz, NJW 2004, 605 f.).

    Allein durch die Gleichnamigkeit wird nicht der Name gerade des Klägers verwendet, sondern nur der gleiche Name, ohne dass aus Sicht des maßgeblichen objektiven Verkehrs ein Zuordnungszusammenhang vorliegt ( OLG Hamburg, AfP 1992, 267, 268).

  • OLG Stuttgart, 05.10.1988 - 4 U 111/88

    Antrag auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Kurzkrimis wegen der

    Auszug aus LG Stuttgart, 29.04.2010 - 17 O 609/09
    In der Rechtsprechung ist es anerkannt, dass auch erkennbare Schilderungen realer Personen in Romanen durch die Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gerechtfertigt sein können ( OLG Stuttgart, GRUR 1989, 149 - Schlüsselroman).

    Maßgeblich für die Abwägung mit dem Persönlichkeitsrecht ist, inwieweit ein bloßer Stoff zu einer künstlerisch irrealen Geschichte vorliegt oder es sich um die Darstellung realer Ereignisse handelt ( OLG Stuttgart, GRUR 1989, 149, 150 - Schlüsselroman).

    Die Anlehnung an wahre Ereignisse sowie die Nennung eines wirklichen Namens sind Kriterien dieser Abgrenzung ( OLG Stuttgart, GRUR 1989, 149, 150 - Schlüsselroman).

  • BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08

    Esra

    Auszug aus LG Stuttgart, 29.04.2010 - 17 O 609/09
    Nach ständiger Rechtsprechung begründet eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Geldentschädigung, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann ( BGH, GRUR 2010, 171, 172 - Roman "Esra"; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.07.1989, Az. 14 W 9/89, juris).

    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab ( BGH, GRUR 2010, 171, 172 - Roman "Esra"; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.07.1989, Az. 14 W 9/89, juris).

    Staatliche Maßnahmen dürfen aber nicht zu einer Einschüchterung des Künstlers und des für die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks Verantwortlichen führen ( BGH, GRUR 2010, 171, 172 - Roman "Esra").

  • BGH, 28.03.2002 - I ZR 235/99

    "Düsseldorfer Stadtwappen"; Verletzung des Namensrechts einer Großstadt durch

    Auszug aus LG Stuttgart, 29.04.2010 - 17 O 609/09
    Da § 12 BGB nur den Schutz des Namens in seiner Identitätsfunktion bezweckt, kann nicht jede Form der Verwendung eines fremden Namens als "Gebrauchen" im Sinne der Vorschrift angesehen werden ( BGH, GRUR 2002, 917, 919 - Düsseldorfer Stadtwappen).

    Der Namensschutz besteht auch, wenn der Namensträger zu bestimmten Einrichtungen, Gütern oder Erzeugnissen in Beziehung gesetzt wird, mit denen er nichts zu tun hat ( BGH, GRUR 1959, 430, 431 - Caterina Valente; BGH, GRUR 2002, 917, 919 - Düsseldorfer Stadtwappen).

  • LG Münster, 23.01.2003 - 12 O 601/02

    Keine Persönlichkeitsverletzung durch Kriminalroman Wilsberg und der tote

    Auszug aus LG Stuttgart, 29.04.2010 - 17 O 609/09
    Ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht liegt trotz Vorhandenseins gewisser Überschneidungsmerkmale zu einer Romanfigur nicht vor, wenn die Romanfigur durch die Gestaltung des Stoffs und ihre Ein- und Unterordnung in die Gesamtdarstellung des Romans so verselbständigt und gegenüber der Person und dem Leben des Betroffenen so losgelöst erscheint, dass das Individuelle, Persönlich-Intime zu Gunsten des Allgemeinen und Zeichenhaften der Romanfigur objektiviert wird ( LG Münster, NJW-RR 2003, 692, 693 - Wilsberg und der tote Professor).

    Es handelt sich um die Kunstgattung des "Kriminalromans mit Lokalkolorit" (vgl. LG Münster, NJW-RR 2003, 692, 695 - Wilsberg und der tote Professor).

  • OLG Stuttgart, 13.07.1989 - 14 W 9/89
    Auszug aus LG Stuttgart, 29.04.2010 - 17 O 609/09
    Nach ständiger Rechtsprechung begründet eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Geldentschädigung, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann ( BGH, GRUR 2010, 171, 172 - Roman "Esra"; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.07.1989, Az. 14 W 9/89, juris).

    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab ( BGH, GRUR 2010, 171, 172 - Roman "Esra"; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.07.1989, Az. 14 W 9/89, juris).

  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 296/00

    Maxem.de

    Auszug aus LG Stuttgart, 29.04.2010 - 17 O 609/09
    Eine Namensanmaßung im Sinne von § 12 Satz 1 BGB liegt aber nur dann vor, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung auslöst und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt ( BGH, GRUR 2003, 897, 898 - maxem.de).
  • BGH, 18.03.1959 - IV ZR 182/58

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Verletzung des allgemeinen

    Auszug aus LG Stuttgart, 29.04.2010 - 17 O 609/09
    Der Namensschutz besteht auch, wenn der Namensträger zu bestimmten Einrichtungen, Gütern oder Erzeugnissen in Beziehung gesetzt wird, mit denen er nichts zu tun hat ( BGH, GRUR 1959, 430, 431 - Caterina Valente; BGH, GRUR 2002, 917, 919 - Düsseldorfer Stadtwappen).
  • OLG Hamburg, 13.01.2004 - 7 U 41/03

    Ansprüche eines bekannten Fußballspielers wegen Verbreitung eines Computerspiels

  • BGH, 08.06.1982 - VI ZR 139/80

    Persönlichkeitsrecht und Satire

  • BGH, 27.01.1983 - I ZR 160/80

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung des Zeichens "Uwe's" bzw. "Uwes" -

  • OLG Stuttgart, 01.02.1991 - 2 W 40/90

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften; Verstoß gegen Namensrechte

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1989 - 6 U 217/88
  • BGH, 12.05.1992 - XI ZR 251/91

    Keine Widerklage nach Schluß der mündlichen Verhandlung

  • BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

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